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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht bietet in seiner Vielschichtigkeit und Kompaktheit immer wieder erhebliches Unsicherheits- und Streitpotential. Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen sich dabei mit ihren unterschiedlichen Interessen gegenüber. Dies gilt für bestehende, wie beendete Arbeitsverhältnisse gleichermaßen. 

Vor allem das Individualarbeitsrecht ist mit vergleichsweise wenigen gesetzlichen Regelungen in Form von Gesetzen und Verordnungen ausgestattet. Deshalb kommt neben den ggf. einschlägigen Tarifverträgen, der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sowie der Landesarbeitsgerichte erhebliches Gewicht zu. So gilt es hier umso mehr den Überblick zu bewahren und die neueste Rechtsprechung, als auch Tendenzen zu (er-)kennen. Nur so können langwierige und oftmals kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden oder aber erfolgreich geführt werden. 

Ich berate und vertrete seit je her Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleicher Maßen. Die Interessen und Sichtweisen des jeweils anderen sind mir deshalb bestens vertraut. Zu meinen Tätigkeiten zählen außergerichtlich insbesondere das Erstellen von individuellen Arbeitsverträgen, deren Überprüfung, ggf. Anpassung, die Vorbereitung sowie die Abwehr von Abmahnungen und Kündigungen u.v.m.. Gerichtlich werde ich vor allem im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren sowie Klagen wegen ausstehendem Gehalts/Lohnes mandatiert. 

Sollten Sie Beratungsbedarf haben und/oder eine Vertetung wünschen, so wenden Sie sich vertrauensvoll an mich. Vereinbaren Sie unverbindlich einen Beratungstermin. 

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